Hier finden Sie aktuelle Informationen zu beweMED
Aktuelles zum 17.01.2023
Aufgrund einer internen Veranstaltung schließen wir am Do. d. 26.01.2023 um 18:00 Uhr anstatt um 19:00. Wir bitten um euer Verständnis!
Aktuelles zum 05.04.2022
Mit Stand der aktuellen Coronaschutzverordnung ab dem 03.04.2022 entfallen für den Sport sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen. Somit ist auch der Sport bei uns wieder weitesgehend ohne Einschränkungen möglich. In der aktuellen Coronaschutzverordnung entfällt auch die Maskenpflicht. Allerdings haben wir uns als Reha(Sport-) Anbieter dazu entschieden, die Maskenpflicht in unseren Räumen weiterhin aufrecht zu erhalten. Also entgegen der allgemeinen Regelung gilt bei uns weiterhin Maskenpflicht sowohl auf den Gängen, in den Umkleiden als auch beim Sporttreiben selbst.
Aktuelle Corona-Regeln für den Sport
Aktuelles zum 28.02.2022
Wir schließen Mo. d. 28.02.2022 um 15 Uhr für alle Angebote!
Aktuelles vom 12.01.2022
!!! Zusätzliche Info – auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist direkt eine Testelle (neben dem Weinkeller). Dort kann in den meisten Fällen auch ohne Termin ein Schnelltest durchgeführt werden !!!
Ab Do. d. 13.01.2022 tritt eine neue CoronaSchVO in Kraft. Mit der neuen Verordnung ist beim Sport in Innenräume KEIN Testnachweis mehr notwendig für Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung). 2-fach Geimpfte benötigen weiterhin einen negativen Schnelltest. Ungeimpfte können am Sportangebot in Innenräumen leider nicht teilnehmen. Beachtet bitte, dass diese Regelung erst ab Donnerstag in Kraft tritt. Für Mi. d. 12.01.2022 gilt noch die CoronaSchVO vom 28.12.2021 und es wird weiterhin für alle ein negativer Schnelltest benötigt. Ihr müsst eure Impfnachweise bitte immer dabei haben, auch wenn wir sie schon gesehen haben, sind wir zur Kontrolle verpflichtet! Ohne Nachweis dürfen wir euch am Sport nicht teilnehmen lassen. Diese Reglung betrifft den Rehasport (Herzsport), T-RENA, IRENA, Selbstzahler und Privatrezepte.
Coronaregeln LSB Stand zum 13.01.2022
Aktuelles vom 27.12.2021
!!! Zusätzliche Info – auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist direkt eine Testelle (neben dem Weinkeller). Dort kann in den meisten Fällen auch ohne Termin ein Schnelltest durchgeführt werden !!!
Ab Di. d. 28.12.2021 tritt eine neue Version der Coronaschutzverordnung in Kraft. Mit der neuen Version ergeben sich auch bei uns wieder neue Regeln. Ab Dienstag gilt für den Sport im Innenbereich die 2G+ – Regelung. Das heißt, neben einen vollständigen Impfschutz muss ein maximal 24h alter Schnelltest oder 48h alter PCR-Test nachgewiesen werden. Ansonsten dürfen wir euch keinen Zutritt zu unserer Trainingsfläche gewähren. Eine Booster-Impfung gilt in NRW laut Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums NICHT als Ersatz für den Test.
Update vom 24. Dezember, 8.15 Uhr: In Nordrhein-Westfalen gibt es eine neue Schutzverordnung, mit der die Corona-Regeln einmal mehr verschärft werden. Überraschend hat die Landesregierung die 2G-Regel im Sport- und Wellnessbereich angepasst. Dort gilt jetzt 2G-plus – also auch eine Testpflicht für Geimpfte und Genesene. Aber: Wie ein Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums am Freitagmorgen auf Anfrage dieser Redaktion mitgeteilt hat, werden Menschen, die bereits eine Booster-Impfung bekommen haben, nicht von der Testpflicht befreit.
„Für Menschen mit einer Auffrischungsimpfung gelten die 2G-plus-Regelungen gleichermaßen. Das liegt an der derzeit noch unklaren Datenlage bezüglich Omikron“, heißt es seitens des Landes NRW auf seiner Facebookseite.
Eigentlich hatten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern auf diese bundesweite Regelung geeinigt. Ausnahmen sollten lediglich Pflegeheime und Krankenhäuser sein.
(https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/2g-plus-booster-impfung-corona-testpflicht-schnelltest-genesen-nrw-regeln-ausnahme-91166427.html)
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir euch keinen Zutritt zu unseren Räumlichkeiten gewähren können, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Leider haben uns die Nachrichten auch sehr kurzfristig erreicht. Die Regelung gilt für folgende Bereiche bei uns.
- Rehasport (mit Verordnung, Selbstzahler, Privatversicherte)
- Rehanachsorgemaßnahmen (T-RENA, IRENA)
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021
Mitgliederversammlung des Kondition Dortmund e.V.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Herzsportler/-innen und Lungensportler/-innen,
hiermit lade ich Sie herzlich zur Mitgliederversammlung des Kondition Dortmund e.V. wie folgt ein:
am: Mittwoch, den 22.12.2021
um: 14:00 Uhr
OnlineMeetingID: https://meet.ffmuc.net/KonditionDortmundJHV
Passwort: telefonisch oder persönlich vor Ort zu erfragen
Aufgrund der aktuellen undurchsichtigen Coronalage wird die diesjährige Jahreshauptversammlung leider nicht wie gewohnt mit einem Weihnachtsessen vor Ort stattfinden. Stattdessen weichen wir aufgrund der ungewissen Lage darauf aus, die Jahreshauptversammlung online durchzuführen. Ihr könnt unter der oben angegebenen Adresse an der Jahreshauptversammlung teilnehmen. Ihr müsst euch bitte mit eurem Klarnamen anmelden. Es dürfen keine Pseudonyme verwendet werden. Ansonsten müssen wir euch leider wieder aus dem Raum entfernen. Eine Anleitung findet ihr unter folgender Adresse:
https://scheible.it/jitsi-meet-anleitung/
Geplant ist folgende Tagesordnung:
- Begrüßung
- Annahme der Tagesordnung
- Bericht des Vorsitzenden über die Entwicklung des Vereins
- Entlastung des Vorstandes
- Sonstiges
Dortmund, 19.11.2021
________________________________
Patrick Nockemann
- Vorsitzender des Kondition Dortmund e.V.
Aktuell vom 27.09.2021
Da uns zu 2 Themen immer wieder Fragen erreichen, möchten wir sie hier gerne beantworten.
Thema: Rehasport mit Schwerpunkt Lungensport:
Wir können leider aufgrund mangelnder Raumkapazitäten zum aktuellen Zeitpunkt keinen Lungensport mehr anbieten. Wir wissen wie wichtig für viele vor allem die Atemgymnastik ist, aber die Coronabeschränkungen in Teilnehmerzahl und Abstandsregelung erlauben es nicht wie früher Rehasport im Vormittags/Mittagsbereich anzubieten. Wir bitten um Verständnis. Sobald es wieder Lungensport bei uns gibt, werden wir uns auf hier dazu äußern und alle ehemaligen Teilnehmer anrufen und entsprechend informieren.
Thema: 3-G-Regel und Maskenpflicht
Bei uns in den Räumlichkeiten gilt die 3-G-Regel in allen Bereichen. Rehasportler, Rehabilitanden, Physiotherapiepatienten müssen entweder genesen, geimpft oder getestet sein, um Einlass bei uns zu bekommen. Solltet ihr einen entsprechenden Nachweis haben, werden wir einen Vermerk in unseren Unterlagen machen und ihr dürft wie gewohnt bei uns eure Therapie durchführen. Außerdem haben wir uns zum zusätzlichen Schutz der Teilnehmer dazu entschieden, dass weiterhin eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht zu jeder Zeit bei uns herrscht.
Aktuell vom 24.06.2021
Es gibt wieder Updates zu den aktuellen Coronabestimmungen in Dortmund.
Nach aktuellem Stand darf auch wieder ohne eine gültige Verordnung trainiert werden und es wird auch kein negativer Coronatest mehr gebraucht. Dennoch bitten wir euch im Eigen- und Fremdinteresse euch weiterhin regelmäßig testen zu lassen, solange kein vollständiger Impfschutz besteht. Wir arbeiten mit Menschen, die teilweise multiple Vorerkrankungen aufweisen und zur gegenseitigen Rücksichtnahme wäre das ein gutes Zeichen. Solltet ihr bereits einen vollständigen Impfschutz aufweisen, bringt diesen Nachweis bitte mit. Die Duschen und Umkleideräume dürfen wieder wie gewohnt genutzt werden unter Einhaltung der Abstandsregeln. Ein Mund-Nasen-Schutz ist weiterhin Pflicht auch für vollständig geimpfte! Wir werden jetzt die kommenden Tage und Wochen daran arbeiten die Gruppen nach und nach wieder auf den alten Stand zu bringen und die noch fehlenden Teilnehmer anzurufen und den Gruppe zuzuordnen. Dabei werden wir mit den Herzsportlern beginnen und anschließend werden wir auch versuchen den Lungensport wieder in unsere Gruppenstrukturen einzuplanen. Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise.
Aktuelle Öffnungszeiten für Rehasport und Rehanachsorge (T-RENA/IRENA)
Mo: 13:00 – 19:00 Uhr
Di: 13:00 – 17:00 Uhr
Mi: 13:00 – 18:00 Uhr
Do: 13:00 – 19:00 Uhr
Fr: 13:00 – 15:00 Uhr (Nur Rehanachsorge)
Aktuell vom 20.05.2021
Guten Tag liebe Rehasportler,
endlich scheint es etwas Neues vom LSB, BRSNW, SSB zu geben, was berechtigte Annahme zur Hoffnung macht, dass wir bald wieder mit euch Rehabilitationssport durchführen dürfen. Voraussetzung hierfür werden voraussichtlich folgende Bedingungen sein:
- Inzidenzwert von <100 über 5 aufeinaderfolgende Wochentage (Mo.-Fr.)
- eine gültige Rehabilitationssportverordnung (Antrag auf Kostenübernahme / Formular 56) von der Krankenkasse genehmigt. Bereits genehmigte Verordnungen sind verlänger worden
- Der Rehasportler selbst muss einen vollständigen Impfschutz aufweisen (2-fach geimpft mit AstraZeneca, Biontech, Moderna oder 1-fach mit Johnson&Johnson), zur Gruppe der bereits Genesenen gehören oder einen tagesgültigen Negativ-Test, von einem offiziellen Corona-Testzentrum bestätigt, vorlegen
Wenn diese 3 Voraussetzungen erfüllt sind, planen wir ab den 1.6 wieder mit dem Rehasport zu starten. Sobald alles offiziell abgesegnet ist, werden wir euch informieren und anrufen. Es wird wahrscheinlich zu einer schrittweisen Wiedereröffnung der Gruppen kommen. Dabei können wir Veränderungen der Tage und Zeiten nicht ausschließen.
Wir freuen uns sehr, euch diese hoffnungsvollen Nachrichten weiterleiten zu können!
Anbei fügen wir euch nochmal die offizielle Stellungnahme des LSB und BRSNW an:
Coronaschutzverordnung aktualisiert am 17052021
Aktuell vom 19.03.2021
Wie es leider Einige schon befürchtet haben, wird es zur 4. Stufe des Stufenplans vorerst nicht kommen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat folgende Meldung herausgegeben:
Aufgrund zahlreicher Nachfragen stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales klar, dass es bis zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag, 22. März 2021, keine Änderungen in der Coronaschutzverordnung für mögliche Öffnungen geben wird.
Die geltende Coronaschutzverordnung stellt in Aussicht, dass zum 22. März 2021 weitere Öffnungen etwa in der Außengastronomie, von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos sowie im Sport möglich sein könnten, wenn die 7-Tages-Inzidenz stabil oder sinkend in Nordrhein-Westfalen unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern pro Woche liegt. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens mit einer landesweiten Wocheninzidenz von heute 92,1 (+7,0 zum Vortag) kann weder von einer Unterschreitung der gegebenen Marke ausgegangen werden noch ist eine stabile Infektionslage gegeben. Daher wird es zum Montag keine neue Verordnung geben, sondern die Fortschreibung der Coronaschutzverordnung erst im Lichte der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz erfolgen.
Aufgrund der Entwicklung der letzten Tage geht das Ministerium aktuell davon aus, dass die Inzidenz auch landesweit in den nächsten Tagen steigen wird. Die Situation und das Infektionsgeschehen werden fortlaufend evaluiert. Im Lichte der Ministerpräsidentenkonferenz soll auch über mögliche Konsequenzen aus der absehbaren Überschreitung der 100er-Grenze bei der landesweiten Inzidenz entschieden werden. Diese Entscheidung wird dabei sowohl das aktuelle Infektionsgeschehen als auch das Testgeschehen, die Situation in Krankenhäusern und Pflegeheimen und die Verbreitung der Virusmutationen berücksichtigen.
Quelle: Keine Öffnungen zum 22. März 2021 | Das Landesportal Wir in NRW
Update zu Corona-Stufenplan vom 08.03.2021 den Rehasport betreffend
Mit dem Stand des derzeitigen Inzidenzwertes in Dortmund zwischen 50-100 könnte ab dem 22.03.2021 der Rehasport wieder staffinden (4. Öffnungsschritt des Stufenplans). Allerdings würde hierfür dann ein tagesaktueller negativer Schnelltest nachgewiesen werden müssen. Dieser Schnelltest müsste selbständig zu Hause/in der Apotheke durchgeführt werden. Ob es dann am 22.03.2021 tatsächlich so umgesetzt werden kann, darüber werden wir euch noch genauer informieren.
Corona-Stufenplan (08.03.2021)
Liebe Mitglieder/innen, Teilnehmer/innen und Patienten/innen,
leider hat sich bezüglich des Rehasports Stand 08.03.2021 noch keine Lösung gefunden. Also darf der Rehasport leider weiterhin nicht stattfinden.
Wir handeln derzeit nach den Richtlinien „Corona Stufenplan des Landes NRW/ Bund.

Bildquelle: Bundesregierung
Die Vorgaben der Bundesregierung erlauben Sport als Rehabilitationssport erst mit dem Schritt 4, vorbehaltlich einer konstanten Inzidenz von 50 bis 100 Infizierten pro 100.000 Einwohnern. Dieser Schritt sieht die Möglichkeit zum Sport ab dem 22.03.2021 unter der weiteren Voraussetzung eines tagesaktuellen Schnell- bzw. Selbsttests vor. Inwieweit eine Testung von Land oder Bund finanziell unterstützt oder getragen wird, ist mit heutigem Stand noch unklar.
Wir hoffen auf ein baldiges Wiedersehen!
Bleibt weiterhin gesund!
Viele Grüße euer beweMED Team
Öffnungszeiten
Liebe Mitglieder/innen, Teilnehmer/innen und Patienten/innen,
leider hat sich bezüglich des Rehasports noch keine Lösung gefunden. Also darf der Rehasport leider weiterhin nicht stattfinden. Wir bemühen uns mit dem Gesundheitsamt eine Lösung zu finden. Da aber viele Teilnehmer an den Nachsorgeprogrammen auch gerne spätere Zeiten in Anspruch nehmen würden, öffnen wir ab sofort zu folgenden Zeiten:
Am Montag und Donnerstag haben wir wieder wie gewohnt bis 19:00 Uhr geöffnet. Wir bitten alle Nachsorgeteilnehmer die Nachsorgetermine einzuhalten oder sich bei uns telefonisch oder schriftlich abzumelden, damit wir die nächsten Wochen entsprechend planen können.
Montag – Donnerstag: 08:00 – 15:00 (ambulante Rehabilitation)
Dienstag + Mittwoch: 13:00 – 17:00 (Rehanachsorge IRENA/T-RENA, Privatrezept)
Montag + Donnerstag 13:00 – 19:00 (Rehanachsorge IRENA/T-RENA, Privatrezept)
Freitag: 08:00 – 15:00 (ambulante Rehabilitation, Physiotherapie)
Freitag 13:00 – 15:00 (Rehanachsorge IRENA/T-RENA, Privatrezept)
Die Physiotherapie ist von den veränderten Öffnungszeiten nicht betroffen!
Öffnungszeiten 1. Januarwoche
Liebe Mitglieder/innen, Teilnehmer/innen und Patienten/innen,
da leider aktuell der Rehasport noch nicht wieder stattfinden darf und wir unsere ganze Hoffnung auf die 2. Januarwoche setzen, werden wir in der 1. Januarwoche noch verkürzte Öffnungszeiten für alle haben:
Montag – Donnerstag: 08:00 – 15:00 (ambulante Rehabilitation, Physiotherapie)
Montag – Donnerstag: 13:00 – 17:00 (Rehanachsorge IRENA/T-RENA, Privatrezept, Physiotherapie)
Freitag: 08:00 – 15:00 (ambulante Rehabilitation, Physiotherapie)
Freitag 13:00 – 15:00 (Rehanachsorge IRENA/T-RENA, Privatrezept, Physiotherapie)
Rückblick und Dankeschön 2020
Liebe Mitglieder/innen, Teilnehmer/innen und Patienten/innen,
für alle neigt sich ein besonderes Jahr dem Ende entgegen. Wir möchten an dieser Stelle allen einen großen Dank aussprechen, die uns mit ihrer Freundlichkeit, ihren aufmunternden Worten aber auch mit ihrer Treue und Anwesenheit beiseite gestanden haben. Das Besondere am Jahr 2020 war nicht nur die Coronapandemie sondern auch, dass wir gesehen haben, welch tolles Miteinander wir hier mit euch zusammen geschaffen haben. Kleine Gruppen, die sich rege über Whatsapp austauschen und die neuesten Informationen an andere Teilnehmer weitergeben, aber auch das große Interesse unbedingt wieder bei uns trainieren zu können. Das zeigt uns, dass wir mit euch zusammen auf einem guten Weg sind. Jeder Einzelne von euch darf sich hier selbst angesprochen fühlen und sich mal kräftig für das Geleistete auf die Schulter klopfen. Deswegen blicken wir auch mit viel Freude, Motivation und Zuversicht in das Jahr 2021. Wir hoffen, dass wir uns baldigst wieder in gewohnter Regelmäßigkeit wiedersehen können.
Bis es soweit ist, lasst uns weiterhin gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Coronapandemie schnell vorüber geht. Haltet euch an die geltenden AHA-Regeln, versucht soziale Kontakte so gut es geht zu meiden. Wir sind sicher, je mehr jeder Einzelne dazu beiträgt das Virus nicht weiter zu verbreiten, desto schneller werden wir uns in Regelmäßigkeit wiedersehen.
Bis dahin bleibt uns nur, uns aus dem Jahr 2020 zu verabschieden. Wir wünschen euch und euren Familien, Freunden und Angehörigen einen guten Start in das neue Jahr und wichtiger denn je viel viel Gesundheit.
Vielen lieben DANK sagt das BeweMED-Team!
aktuelle Information 16.12.2020
Entgegen der ersten Erwartungen und Aussagen unsererseits hat uns gestern Nachmittag leider doch die schlechte Nachricht erreicht, dass der „harte Lockdown“ auch den Rehasport vorerst beendet. Der Zusatzartikel in §9 wurde ausnahmslos gestrichen und das heißt nun, dass der Rehasport bis auf Weiteres wieder aussetzen muss. Konkret heißt das, Herz-, Lungen und orthopädischer Rehasport wird zum aktuellen Stand der Dinge bis vorerst zum 10.01.2021 nicht mehr stattfinden. Auch MIT Verordnung darf kein Rehasport stattfinden.
Wir bedanken uns für das Verständnis und die Treue der letzten Wochen und Monate. Auf diesem Wege möchten wir euch und euren Familien ein hoffentlich coronafreies und gesundes Weihnachtsfest wünschen und einen guten Start ins neue Jahr. Wir hoffen, dass wir uns 2021 wieder regelmäßiger wiedersehen können, als es 2020 der Fall war.
Unbetroffen davon sind die Rehanachsorgeangebote der Deutschen Rentenversicherung T-RENA und IRENA. Die Nachsorgeangebote dürfen nachwievor weiterhin durchgeführt werden. Solltet ihr vorerst aussetzen wollen, teilt uns dies bitte mit, damit wir entsprechend planen können.
aktuelle Information 11.11.2020
Etwas überraschend hat uns gestern folgende Meldung vom LSB/BRSNW erreicht. Ganz offensichtlich wurde über die Notwendigkeit von Rehasport nochmals diskutiert und ist für euch Rehasportler zu einem freudigen Ergebnis gekommen. Es darf wieder Rehasport durchgeführt werden. Was heißt das nun für euch?
Wir werden euch die nächsten Tage anrufen und abfragen wer wieder Interesse daran hat am Rehasport teilzunehmen. Grundsätzlich werden wir versuchen die Gruppenzeiten so bestehen zu lassen, wie sie waren. Dennoch möchten auch wir erstmal wieder vorsichtig starten. Deswegen werden wir den Rehasport erstmal wieder nur zu bestimmten Zeiten anbieten, um dann neu zu bewerten wie die Nachfrage da ist.
Folgende Zeiten gelten ab Montag den 16.11.2020:
Montag 13:00 – 19:00 Uhr (Gruppe 2, 6, 12, 3, 5, 10)
Dienstag 13:00 – 19:00 Uhr (Gruppe 9, 8, 7, 4, 11, 1)
Mittwoch 13:00 – 15:00 Uhr (Gruppe 2, 6)
Donnerstag 13:00 – 17:00 Uhr (Gruppe 9, 8, 7, 4)
Ganz wichtig es dürfen leider nur diejenigen am Rehasport teilnehmen, die eine gültige Verordnung vom Arzt bei uns haben. Allen Selbstzahlern bitten wir Verständnis dafür zu haben, dass wir uns an die geltenden Bestimmungen halten müssen. Anbei haben wir euch den Passus und die Meldung des BRSNW/LSB aus der aktualisierten Coronaschutzverordnung zitiert.
Neue Corona-Schutzverordnung – Auswirkungen auf den Rehabilitationssport
Heute wurde eine neue Corona-Schutz-Verordnung durch das Land NRW veröffentlicht, die
Auswirkungen auf den Rehabilitationssport hat.
Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung ist unter folgendem Link zu finden:
(https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-11-
09_coronaschvo_ab_10.11.2020_lesefassung.pdf)
Im § 9 Sport steht nun folgender Passus:
„(1a) Abweichend von Absatz 1 dürfen Sportangebote, an denen eine Teilnahme
regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt (vor allem Rehabilitationssport),
angeboten und wahrgenommen werden, wenn nur Personen mit einer individuellen
ärztlichen Anordnung teilnehmen und der Abstand zwischen allen beteiligten Personen
während des gesamten Aufenthalts in oder auf den in Absatz 1 genannten Einrichtungen
mindestens 2 Meter beträgt.“
Somit ist Rehasport grundsätzlich wieder möglich.
aktuelle Information 01.11.2020 (Nachtrag am 03.11.2020)
Nachtrag vom 03.11.2020
Da es nun sichere Gewissheit ist, dass der Rehasport abgesagt ist und wir nahezu jeden Einzelnen von euch auf verschiedenen Wegen erreicht haben, möchten wir auch nochmal auf folgendes hinweisen:
Eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern auch nach dem Lockdown weiterhin erbringen.
Selbstverständlich habt ihr dennoch die Möglichkeit ohne Kündigungsfrist eure Mitgliedsschaft zum sofortigen Zeitpunkt zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wir können leider keine telefonischen oder mündliche Kündigungen entgegen nehmen. Dennoch möchten wir natürlich alle Mitglieder bitten dem Verein treu zu bleiben.
Mitteilung vom 01.11.2020
Guten Tag liebe Teilnehmer des Rehasports,
wir haben uns am Wochenende den Kopf zerbrochen, wie wir mit der neuen Situation umgehen sollen. Einerseits sind die Meisten von euch auf ärztlicher Verordnung bei uns, andererseits haben wir gerade deswegen auch eine besondere Verantwortung euch gegenüber. Politisch ist die ganze Situation noch nicht abschließend geklärt. Aber entgegen unserer Information am Freitag hat sich die Situation abgezeichnet, dass der Rehasport im November bei uns leider doch pausieren wird. Auch hier möchten wir uns unserem Mitgliedsverband dem BRSNW anschließen und versuchen durch gemeinsame Anstrengungen der Pandemie Herr zu werden. Wir können eure Enttäuschung verstehen. Aber lasst uns versuchen gemeinsam Stark zu bleiben, lasst uns versuchen gemeinsam die schwierige Situation zu meistern und hoffentlich können wir uns im Dezember wieder zu eurem geliebten Rehasport wiedersehen. Wir werden versuchen euch auch am Montag telefonisch zu erreichen. Seid uns nicht böse, wenn wir nicht alle auf Anhieb erreichen können. ~300 Mitglieder durchzutelefonieren, ist keine einfach Aufgabe. Zumal nicht jeder auch sofort erreichbar ist. Gerne könnt ihr euch auch kurz per E-Mail oder selbst telefonisch melden, dass ihr die Schließung zur Kenntnis genommen habt.
Von der Schließung ausgenommen sind:
- ambulante kardiologische Rehabilitation von den Krankenkassen, Privat und der DRV (AHB)
- Nachsorge der DRV (T-RENA und IRENA)
- Physiotherapie und Privatrezepte
Wer einen Termin bei uns hat, der möge bitte erst zum Termin erscheinen. Seht bitte davon ab, viel zu früh da zu sein. Wir möchten den Publikumsverkehr auf ein Minimum reduzieren. Solltet ihr keinen Termin haben, nehmt bitte vorher telefonisch oder schriftlich (E-Mail) Kontakt mit uns auf, damit wir euch zeitlich organisiert einladen können.
„Sportliche Einschränkungen für November 2020
Die aktuellen Entwicklungen der Infektionszahlen haben wieder einen Höchststand erreicht, weshalb
die Bundes- und Landesregierung reagieren mussten. Die Bund-/Länderbeschlüsse vom 28.10.2020
wurden heute in eine neue Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW umgesetzt. Die aktuelle
Corona-Schutz-Verordnung ist unter folgendem Link einsehbar:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-10-
30_coronaschutzverordnung_vom_30._oktober_2020.pdf
Ergänzend dazu muss davon ausgegangen werden, dass die für die einzelnen Städte, Kreise und
Gemeinden zuständigen Gesundheitsämter weitere Maßnahmen vorschreiben, die dort von den
Vereinen abzufragen sind.
Die getroffenen Entscheidungen haben erneut gravierende Einschnitte in der täglichen Arbeit des
gesamten organisierten Sports zur Folge. Dennoch wird der Sport in NRW erneut seinen Beitrag bei
der Verminderung der Verbreitung von COVID 19 leisten und dadurch wieder seiner Verantwortung
für die Gesellschaft gerecht werden.
Der Rehabilitationssport stellt im Vergleich zu anderen Bewegungsangeboten in vielerlei Hinsicht eine
Besonderheit dar. Er ist im Sozialgesetzbuch IX (§ 64 Abs. 1 Nr. 3) als eine „ergänzende Leistung zur
medizinischen Rehabilitation“ hinterlegt und bringt gleichsam Vorteile wie auch einige Pflichten mit
sich.
Der LSB NRW und der BRSNW empfehlen im Hinblick auf die aktuelle Infektionslage in Deutschland
den ärztlich verordneten Rehabilitationssport zunächst für den Monat November einzustellen und
somit einen Beitrag zu der Kontaktreduzierung zu leisten. Unabhängig davon, wie weit man im
Rehabilitationssport eine medizinische Notwendigkeit unterstellen kann, handelt es sich zum größten
Teil um ein Sportangebot für Risikogruppen hinsichtlich einer Corona-Erkrankung. Das sportliche
Gruppenangebot steht im direkten Widerspruch zu den aktuellen Maßnahmen zur
Pandemiebekämpfung der Bundesregierung.“ (Statement vom LSB und BRSNW)
aktuelle Information 30.10.2020
Coronaschutzverordnung Stand 30.10.2020
„Um zuverlässige Aussagen treffen zu können, müssen auch wir die neue Schutzverordnung prüfen. Dafür stehen wir aktuell in Verbindung mit den zuständigen Stellen in Düsseldorf und anderen Landesverbänden.
Daher erfolgt unsere Stellungnahme und zusammengefasste Vereinsinformationen in Kürze.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir vorher
keine verbindlichen Aussagen zu Einzelfragen zum Rehasport, Aus- und Fortbildungen oder anderen vereinsbetreffenden Themen geben können.“ (Aktueller Stand vom BRSNW 30.10.2020 13:37 Uhr)
Bezugnehmend auf die aktuell geltende Coronaschutzverordnung gehen wir davon aus, dass wir den Rehasport weiterführen können. Explizit beziehen wir uns auf §5 und §12 der Verordnung. Sollte sich an der Situation etwas ändern, werden wir euch schnellstmöglich über unsere Homepage informieren. Dennoch möchten wir aufgrund der angespannten Lage nochmals ein Appell an alle Patienten richten: „Haltet euch bitte an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln. In der GESAMTEN Einrichtung gilt Mund-Nasenschutz PFLICHT. Ohne Mund-Nasen-Schutz gibt es keinen Zutritt und wir behalten uns vor, euch den Räumlichkeiten zu verweisen! Wascht und desinfiziert euch mit dem Betreten der Räumlichkeiten umgehend und gründlich die Hände und vermeidet bitte jeglichen Körperkontakt.
aktuelle Information 10.06.2020
Wir sind seit einigen Wochen dabei unseren Betrieb im Rahmen der geltenden Abstands- und Hygieneregeln wieder aufzunehmen. Für uns alle ist es eine besondere und unbekannte Situation. Wir sehen uns jeden Tag neuen Aufgaben und Herausforderungen gegenübergestellt. Bisher haben sich aber alle Teilnehmer und Patienten weitestgehend vorbildlich verhalten.
Vielen Dank für euer weiteres Vertrauen in uns!
Im folgenden stellen wir den aktuellen Stand in den verschiedenen Bereichen vor.
Herzsport:
Aktuell haben wir den Herzsport auf 1 Einheit für 1 Stunde pro Woche begrenzt. Die zeitliche Begrenzung bleibt vorerst erhalten, damit wir jedem ermöglichen können wenigstens einmal zum Sport zu kommen und Kontakte untereinander stark begrenzen können. Allerdings sind noch einige freie Plätze an einigen Tagen vorhanden. Deswegen möchten wir AKTIVEN Teilnehmern die Möglichkeit bieten auch wieder einen zweiten Termin in der Woche wahrzunehmen. Bei Interesse nehmt bitte Kontakt mit uns auf, damit wir euch mitteilen können zu welchen Zeiten noch freie Plätze vorhanden sind.
Lungensport:
Im Lungensport stehen wir einer besonderen Herausforderung gegenüber. Leider kann der Lungensport nicht mehr wie bisher im Vormittagsbereich durchgeführt werden. Zum Einen haben wir nicht ausreichend Räumlichkeiten zur Verfügung und zum Anderen könnten wir die maximale Anzahl an Personen nicht kontrollieren und einhalten. Deswegen müssen wir leider auf weniger stark frequentierte Tage und Zeiten ausweichen. Wir haben bereits versucht viele Teilnehmer zu erreichen und werden uns auch weiterhin bei euch melden. Aktuell sind noch freie Plätze für bereits aktive Lungensportler freitags von 11:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 14:00 Uhr vorhanden. Auch hier bitten wir euch vorher Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir die Teilnehmerzahlen im Blick behalten können. Ohne Voranmeldung kann leider keine Teilnahme stattfinden.
Rehanachsorge (IRENA / T-RENA):
Die Rehanachsorgeprogramme der DRV werden weiterhin durchgeführt. Auch hier haben wir spezielle Kleingruppen eröffnet. Haben Sie Interesse ihr Programm wieder aufzunehmen oder möchten Sie neu starten, nehmen sie bitte Kontakt mit uns auf und wir würden in Absprache mit Ihnen einen Termin finden.
Empfehlungen vom BRSNW zur Wiederaufnahme des Rehasports
Vereinsinfo Rehasport Corona vom BRSNW
Einwilligungserklaerung_Teilnehmer_Wiederaufnahme_Rehasport
aktuelle Information 27.04.2020
Uns erreichen immer wieder Telefonanrufe und E-Mails wann der Rehasport wieder beginnt oder warum weiterhin Beiträge abgebucht werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht auf alle Anrufe und E-Mails immer sofort reagieren können. Auch bei uns ist der Betrieb nur eingeschränkt möglich.
Deswegen möchten wir diesbezüglich auf eine Meldung des LSB und BRSNW verweisen (s.u.). Dazu danken wir weiterhin allen treuen Anhängern unseres Rehasportvereins.
Ohne eure Weiterzahlung der Beiträge wäre die Wiedereröffnung des Rehasports zum hoffentlich baldigsten Zeitpunkt nicht möglich. Dennoch wissen wir auch um die komplizierte Situation. Es sollen Beiträge weitergezahlt werden, ohne eine Leistung zu erhalten. Deswegen haben wir uns dazu entschieden, dass wir im Mai noch Beiträge einziehen werden und danach werden alle Beiträge restlos pausiert. Selbstverständlich habt ihr das Recht auch vorher schriftlich zu kündigen. Im Sinne des Solidarprinzips von Vereinen wären wir aber jeden Einzelnen dankbar, uns weiterhin zu unterstützen.
„Aus gegebenem Anlass weisen der LSB NRW und der BRSNW darauf hin, dass zum aktuellen Zeitpunkt leider noch nicht abzusehen ist, wann reguläre Sportkurse im Allgemeinen und Rehasport im Speziellen als Präsenzangebote wieder möglich sein werden. Die Bundesregierung und gleichwohl auch die Landesregierung haben die Kontaktbeschränkungen bis zum 04.05.2020 verlängert und können bisher noch keinen Ausblick auf die zukünftigen Planungen geben. Folglich empfehlen wir Sportvereinen und/oder Leistungserbringern im Rehabilitationssport die Regierungserklärung (voraussichtlich) am 30.04.2020 abzuwarten, bevor weitere Planungen für die Zeit nach dem 04.05.2020 angegangen bzw. veröffentlicht werden.Gemeinsam werden der LSB NRW und der BRSNW Lösungsmöglichkeiten für die Wiederaufnahme der Rehabilitationssportgruppen vor Ort an die politische Ebene herantragen und aufzeigen, unter welchen Bedingungen Rehabilitationssport nach Lockerung der Ausgangs-und Kontaktbeschränkungen wieder möglich sein kann. Die finale Entscheidung hierrüber liegt aber nicht in unseren Händen.“ (Meldung des LSB und BRSNW vom 27.04.2020)
Danksagung 03.04.2020
An dieser Stelle möchten wir allen treuen Rehasportlern (Herz, Lunge, Orthopädie) ein großes Dankeschön für eure Solidarität aussprechen. Wir sind sehr stolz darauf, euch als Mitglieder in unserem Verein zu haben. Ihr leistet einen großen Beitrag, damit wir nach überstandener Coronakrise wieder mit unserer gewohnten Qualität durchstarten können. Habt bitte alle noch etwas Geduld. Aktuell ist leider nicht abzusehen, wann wir wieder den Normalbetrieb aufnehmen dürfen. Wir werden euch informieren, wenn es soweit ist. Bis dahin wünschen wir euch und euren Familien vor allem viel Gesundheit! Vielen vielen DANK an euch!!!
Hygienemaßnahmen
Die Spenderstationen für Flüssigseife und Desinfektionsmittel werden mehrmals täglich aufgefüllt und ausreichende Mengen zum Wiederbefüllen sind bevorratet. Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre aktive Unterstützung: sollten Sie leere Spender wahrnehmen, sprechen Sie bitte direkt einen Mitarbeiter an. Wir kümmern uns um das schnelle Auffüllen. Mehrmals täglich reinigen und desinfizieren wir zusätzlich exponierte Oberflächen, wie Handläufe der Treppengeländer, Bedienelemente in den Fahrstühlen, Trainingsmaterialien usw. Abstandsregelung Wir haben diverse Maßnahmen ergriffen, um die Abstandsregelung zu wahren. In der Therapie planen wir mit kleineren Gruppengrößen, haben die Personenanzahl in den Seminaren reduziert und dort die Sitzabstände der Stühle erweitert sowie die Warte- und Aufenthaltsbereiche im gesamten Haus sitztechnisch entzerrt.
Bitte achten Sie auch selbst darauf, ausreichend Abstand zu anderen Personen einzuhalten.
Die kardioREHA beweMED GmbH ist weiter für sie da.
Wir bekommen oft die Frage gestellt, warum wir nicht einfach das kardioREHA beweMED schließen. Rehabilitationseinrichtungen haben von den Kostenträgern, den Rentenversicherungen, einen Versorgungsauftrag zur Durchführung rehabilitativer Maßnahmen erhalten. Wir haben also die Versorgung der Patienten bzw. Versicherten im Auftrag des Staates via Sozialversicherungsträger übernommen und sicherzustellen.
Alle Rehaeinrichtungen unterliegen der Aufsicht der Gesundheitsbehörden, also dem Gesundheitsamt vor Ort. Nur eine solche behördliche Einrichtung ist berechtigt, das Haus zu schließen (Quarantäne).
Sowohl die Kostenträger als auch wir vertrauen hier der Einschätzung der Gesundheitsämter.
Im Übrigen kommt derzeit allen Rehaeinrichtungen eine wichtige Rolle zu, wenn es darum geht, den derzeit stark überlasteten Akutkrankenhäusern die Patienten abzunehmen. Nur dann kann wiederum die dort so wichtige Versorgung sichergestellt werden.
Wir prüfen und planen täglich neu
Die kardioREHA beweMED GmbH überprüft und aktualisiert täglich seine Maßnahmen im Umgang mit dem Corona Virus. In diesem Zuge verweisen wir auf die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) auf www.rki.de. Alle Patienten, die aus einer vom RKI erklärten Risikoregion kommen oder Kontakt zu infizierten Personen hatten, werden gebeten, sich umgehend beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden!
Bitte lassen Sie uns im Gespräch bleiben.
Patrick Nockemann
Geschäftsführer der beweMED GmbH
18.03.2020/ 08.00 Uhr
Wir haben geöffnet.
17.03.2020/ 08.00 Uhr
Als Gesundheitsunternehmen haben wir den Auftrag der Sozialversicherungsträger, Patienten zu versorgen. Diesen Versorgungsauftrag erfüllen wir gerade in diesen Zeiten,
in denen uns alle das Corona Virus beschäftigt.
Deshalb sind wir in der kardioREHA beweMED weiterhin für Sie da!
Folgende Dienstleistungen stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung und werden unter Einhaltung der behördlich empfohlenen Hygienemaßnahmen erbracht:
- Ambulante Rehabilitation
- Nachsorgeprogramme IRENA und T-RENA
- Heilmittel-Rezepte, (Krankengymnastikrezepte) (PhysioPraxis)
Öffnungszeiten der ambulanten kardiologischen Rehabilitation:
Montags bis Freitags von 08.00-14.30 Uhr
Öffnungszeiten für die Nachsorge: IRENA und T-RENA
Montags bis Freitags von 08.00-14.30 Uhr und
Montag, Dienstag und Donnerstag von 16.00-18.30 Uhr (in Absprache auch länger)
Öffnungszeiten für die Krankengymnastik:
Montag und Dienstag von 08.00-18.00 Uhr
Mittwoch bis Freitag von 08.00-14.00 Uhr
16.03.2020/ 08.00 Uhr
Der Rehasport Verein Kondition Dortmund e.V. stellt übergangsweise alle Kursangebote wie Herz-,
Lungen- und orthopädischen Rehabilitationssport ein.
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Patrick Nockemann
Geschäftsführer
Aktuelle Informationen (30.03.2020)
Liebe Vereinsmitglieder,
es erreichen uns immer wieder Anfragen, wieso wir offensichtlich doch geöffnet haben und die Beiträge weiter einziehen. Ja wir haben geöffnet ABER nur die akute ambulante Rehabilitation findet statt, um unseren Versorgungsauftrag zu erfüllen und das Gesundheitssystem so gut es geht zu entlasten. Alle Vereine haben landesweit per Erlass vorerst bis einschließlich 19.04.2020 geschlossen. Nichtsdestotrotz möchten wir an alle Vereinsmitglieder appelieren ihren Vereinen die Treue zu halten und weiter die Beiträge zu zahlen. Anbei gibt es ein Schreiben des Stadtsportbundes, welchem wir uns gerne anschließen möchten.
Der Sportverein ist eine Solidargemeinschaft zum Zwecke des Sports und übernimmt gesellschaftliche Verantwortung. Mitgliedsbeiträge dienen dabei der Förderung des satzungsgemäßen Vereinszwecks. Sie fallen nicht unter das Prinzip Leistung – Gegenleistung, wie es bei kommerziellen Anbietern oder dem Kauf von Waren und Dienstleistungen der Fall ist. Die Mitgliedsbeiträge sind die entscheidende finanzielle Säule für das Funktionieren eines Vereins.
Der Landessportbund NRW hat zur aktuellen Situation einige Informationen zusammengestellt, eine Hotline eingerichtet und ein Musterschreiben für eure Vereinsmitglieder erstellt. Das hilfreiche Material findet ihr unter den entsprechenden Links.
Wir ermutigen euch, offensiv auf eure Mitglieder zuzugehen, dafür zu werben im Verein zu bleiben, ja sogar, aktiv um Spenden zu bitten, damit im Sinne der Solidargemeinschaft die Schwächeren von den Stärkeren unterstützt werden können.
In dieser Situation möchten wir euch auch motivieren, voneinander zu lernen. Bündelt eure Ideen und unterstützt euch gegenseitig.
Der Landessportbund ist in sehr intensivem Austausch mit der Landesregierung und arbeitet im Namen der Bünde und Verbände an organisatorischen und finanziellen Hilfen für unsere große Sportfamilie.
Wir als StadtSportBund setzen uns dafür ein, dass auch die Stadt Dortmund entsprechende Hilfen für in Not geratene Sportvereine zur Verfügung stellt. Bereits in der letzten Woche haben wir angeregt Sportfördermittel der Stadt dafür einzusetzen. Wir sind sicher, dass auch die Stadt Dortmund zur Unterstützung bereit ist.
Unser Appell gilt allen Mitgliedern in den Sportvereinen, bleibt in eurem Verein und stellt einmal mehr unter Beweis, was Sportler*innen bewegen und welchen Halt wir uns gegenseitig geben können.
Gemeinsam stärker aus der Krise herauskommen, geht nur, wenn wir alle dabei sind und bleiben. Wir sind für euch da.
Mathias Grasediek
für das SSB- Team“
DRV Nachsorge IRENA und T-RENA
Wir freuen uns Ihnen seit einigen Monaten auch die Nachsorgekonzepte der DRV anzubieten. Rufen oder schreiben Sie uns doch einfach an, wenn sie fragen dazu haben oder vereinbaren Sie einen Termin wenn Sie bereits aus der Rehabilitation über die Nachsorge aufgeklärt wurden und gerne wohnortnah nahtlos an die Reha anknüpfen möchten.
Aktuell finden IRENA Gruppen immer montags und mittwochs in der Zeit von 16:30 – 19:00 Uhr statt.
Ausfall Rosenmontag
An Rosenmontag (24.02.2020) haben wir bis 15:00 Uhr geöffnet.
Ambulante Rehabilitation (12.09.2019)
Mit Wirkung zum 12.09.2019 bestehen Belegungsverträge zwischen den Rentenversicherern DRV Westfalen, Bund und DRV Knappschaft Bahn See und der kardioREHA beweMED GmbH, zur kardiologischen medizinischen Rehabilitation.
Weitere Informationen zur ambulanten kardiologischen Rehabilitation entnehmen Sie bitte unserer Seite Ambulante Rehabilitation/ Anschlussheilbehandlung (AR/AHB).
Dort erfahren Sie unter welchen Voraussetzungen sie eine ambulante kardiologische Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen können.
Darüber hinaus erhalten Sie weitreichende Informationen zur medizinischen Rehabilitation unter: Deutsche Rentenversicherung
Ambulante Rehabilitation (01.08.2019)
Mit Wirkung zum 01.08.2019 besteht ein Belegungsvertrag mit dem Rentenversicherer DRV Westfalen und der kardioREHA beweMED GmbH zur kardiologischen medizinischen Rehabilitation.
Weitere Informationen zur ambulanten kardiologischen Rehabilitation entnehmen Sie bitte unserer Seite Ambulante Rehabilitation/ Anschlussheilbehandlung (AR/AHB/MR).
Dort erfahren Sie unter welchen Voraussetzungen sie eine ambulante kardiologische Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen können.
Darüber hinaus erhalten Sie weitreichende Informationen zur medizinischen Rehabilitation unter:
www.deutsche-rentenversicherung.de/reha
T-RENA (12.02.2019)
Wir freuen uns ab sofort die Reha-Nachsorge T-RENA der Deutschen Rentenversicherung anbieten zu können. Ein kleiner Auszug von der Webseite der Nachsorge
„Erfolgreiche Rehabilitation braucht Nachsorge!
Die zeitlich begrenzte Reha in einer ambulanten oder stationären Einrichtung ist häufig zu kurz, um Beschwerden auf Dauer zu bessern. Damit die berufliche Wiedereingliederung erfolgreich gelingt, raten deshalb Fachleute dringend, nach der Reha weiter zu trainieren. Einige Therapien sind zudem langfristig wirksamer, wenn sie zu Hause fortgesetzt werden. Die Reha-Nachsorge unterstützt Sie dabei, über lange Zeit aktiv zu bleiben und erlernte Übungen in den Alltag zu integrieren.“ (www.nachderreha.de)
Weitere Informationen können Sie der Webseite www.nachderreha.de entnehmen oder melden Sie sich persönlich bei uns. Unsere Mitarbeiter werden Sie gerne weiter beraten. Die Therapeuten freuen sich Sie bei der Umsetzung in der Reha erlernten Bewegungsprogramme weiterhin zu begleiten und zu stärken.
Telefon: 0231 – 981 80 57 ; E-Mail: info@bewemed.de
Krankengymnastik / Physiotherapie (14.01.2019)
Unsere Physiotherapie bietet Ihnen aktuell eine sehr zeitnahe Terminvergabe an. Melden Sie sich bei uns telefonisch 0231 – 981 80 57, per E-Mail info@bewemed.de oder kommen sie mit Ihrem Rezept persönlich bei uns vorbei. Unsere Physiotherapeuten freuen sich auf Sie.
Rehasport Orthopädie (14.01.2019)
Wir bieten Ihnen aktuell 2 orthopädische Rehasportgruppen. Sie benötigen den Antrag auf Kostenübernahme (Formular 56). Den Antrag erhalten Sie von Ihrem Orthopäden oder Hausarzt. Die Teilnehmer der Gruppen freuen sich auf weiteren Zuwachs, um gemeinsam die Ziele des Rehasports zu erreichen. Melden Sie sich bei uns telefonisch 0231 – 981 80 57, per E-Mail info@bewemed.de oder kommen sie mit Ihrem Antrag persönlich bei uns vorbei. Unsere Mitarbeiter werden Ihnen gerne weitere Fragen beantworten.
Freitag: 11:00 – 11:45 Uhr
Freitag 13:00 – 13:45 Uhr
Krankengymnastik / Physiotherapie
Wir bieten ab dem 01.02.2018 Krankengymnastik für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen an.
Folgende Leistungen können bei uns erbracht werden.
- Krankengymnastik als allgemeine KG oder KG am Gerät
- manuelle Therapie
- Krankengymnastik unter besonderer Berücksichtigung des Kiefer CMD (Craniomandibuläre Dysfunktion)
- Massagen
- Wärmetherapie
- Elektrotherapie
Sie haben aber auch die Möglichkeit Krankengymnastik privat ohne Rezept in Anspruch zu nehmen. Bitte sprechen Sie uns an.
Bitte erkundigen Sie sich nach Terminen.
Nachfoldend finden Sie den Behandlungsvertrag zum Download.
Zeitungsartikel erschienen in den RuhrNachrichten Dortmund: