Wie bekomme ich eine Rehabilitaionsmaßname
Welche Möglichkeiten gibt es, eine ambulante Reha zu beantragen?
Im Regelfall erfolgt die Antragstellung zu einer Rehabilitationsmaßnahme im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Die Antragstellung einer sogenannten Anschlussheilbehandlung (AHB) wird mit Hilfe des Arztes und oder des Sozialdienstes des Krankenhauses gestellt.
Den Aufnahmetermin stimmt das Krankenhaus, bzw. der Sozialdienst oder der Arzt, mit Ihnen und unserer Einrichtung ab.
Mit der Rehabilitationsmaßnahme muss innerhalb von 2 Wochen nach Entlassung aus dem Krankenhaus begonnen werden.
Rehabilitationsmaßnahmen ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt müssen Sie mit ihrem behandelnden Haus- oder Facharzt stellen.
Dazu stellen Sie gemeinsam mit ihrem Arzt einen Antrag bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger (Formular G0100) oder (Muster 60 61) zur ambulanten kardiologischen Rehabilitation (AR) bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Ihr Sozialversicherungsträger DRV oder ihre gesetzliche Krankenkasse teilt Ihnen zeitnah schriftlich mit, ob und in welcher Einrichtung die ambulante Rehabilitationsmaßnahme stattfinden soll.
Bei einem positiven Bescheid, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Aufnahmetermin mit uns.
Welche Kostenträger übernehmen eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme in unserer Einrichtung?
Unsere Einrichtung verfügt über eine Zulassung mit der Deutschen Rentenversicherung Bund, Westfalen und Knappschaft Bahn See sowie mit allen gesetzlichen Krankenkassen (GKV).
Im Regelfall ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig für alle erwerbstätige Antragsteller, die gesetzlichen Krankenkassen sind zuständig für berente oder familienversicherte Antragsteller.
Im Krankenhaus wir der Antrag beim zuständigen Kostenträger gestellt.
Bei Antragstellung durch den Haus oder Facharzt außerhalb des Krankenhauses wird der Rehabilitationsantrag von dort an Ihre Krankenkasse oder an die zuständige Rentenversicherung geleitet. Die Ambulante Rehabilitation (AR) erfolgt an den Werktagen, 5 -mal pro Woche, täglich 4 – 6 Stunden.
Bitte planen Sie bei 15 – 20 Therapieeinheiten über einen Zeitraum von drei bis vier Wochen ein.
Private Krankenversicherung (PKV) sowie Bundeswehr oder Polizei
Auch hier erfolgt die Antragstellung bei akuten Erkrankungen als Anschlussheilbehandlung (AHB) aus dem Krankenhaus. Bitte wenden Sie sich ggf. an den Sozialdienst oder ihren behandelnden Arzt.
Bei Antragstellung durch den Haus oder Facharzt außerhalb des Krankenhauses wird der Rehabilitationsantrag (AR) von dort an Ihre Kasse geleitet. Bitte erfragen Sie bei ihrer privaten Krankenkasse ob Sie einen Kostenvoranschlag benötigen. Diesen übersenden wir Ihnen auf Nachfrage gerne. Leiten Sie den Kostenvoranschlag an ihre private Krankenkasse weiter und lassen Sie sich die Kostenübernahme der Rehabilitationsmaßnahme schriftlich bestätigen. Bei positivem Bescheid vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin und bringen bitte hierzu die Verordnung Ihres Arztes mit.
Beihilfe
Alle Beihilfestellen übernehmen die Kosten einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme nach den vorliegenden Tagessätzen des Rentenversicherungsträgers DRV Westfalen.
Zuzahlungsregelungen bei einer Rehabilitationsmaßnahme (AHB/AR)
Gesetzliche Krankenversicherung
Für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) zahlen Sie pro Tag 10 Euro, für maximal 28 Tage pro Jahr, abzüglich der Krankenhaustage. Bei Inanspruchnahme einer Ambulante Rehabilitation (AR), zahlen Sie generell 10 Euro pro Tag.